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Preisbeispiel für eine Versicherung im Veranstaltungsbereich

Die kurzfristige Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Die meisten Hallenvermieter verlangen den Abschluss einer solchen Versicherung, bevor ein Mietvertrag unterzeichnet wird. Diese Versicherung schützt Sie vor den materiellen Folgen, wenn Sie für einen Schadenfall in Anspruch genommen werden. Sei es der Stolperer des Besuchers über ein nicht gesichertes Kabel, die unglücklich verstellte Notausgangstüre bei einer Panik, die Körperverletzung durch einen umfallenden Boxenturm, die Schadenmöglichkeiten sind vielfaltig. Wir haben eine Spezialpolice entwickelt, die über das Normalmaß hinausgeht:.

1. Deckungssummen

Versicherungssummen Risiko:
Versicherungssummen
Selbstbeteiligung
Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
3.000.000,00 €
keine
Innerhalb der Sachschadendeckungssumme gelten folgende Bereiche mitversichert:
Veranstalterhaftpflicht
Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
3.000.000,00 €
150,00 €
Leitungsschäden
1.000.000,00 €
150,00 €
Schlüssel-/Codekartenverlust
100.000,00 €
keine
Mietsachschaden an Immobilien durch Brand
z.B.Explosion, Leitungs- und Abwasser
3.000.000,00 €
keine
Mietsachschaden durch sonstige Ursachen
250.000,00 €
250,00 €
Die genannten Versicherungssummen stehen für die Veranstaltung 2-fach maximiert zur Verfügung.
Umwelthaftpflicht-Basis- / Regreßversicherung
Personen- und Sachschäden pauschal
3.000.000,00 €
1.000,00 €
Vermögensschäden
3.000.000,00 €
1.000,00 €
Die genannten Deckungssummen stehen für die Veranstaltung 1-fach maximiert zur Verfügung.

2. Kurzbeschreibung der über diesen Tarif versicherbaren Veranstaltungen:
Organisation und Durchführung von Konzertveranstaltungen, Festivals incl. Nebenrisiken, Vortragsveranstaltungen, Workshops, Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Lesungen, Theater-aufführungen, Varieté-Shows, Tanzveranstaltungen, gesellige Feste (ohne gefährliche Events), Faschingsveranstaltungen ohne Faschingsumzüge, Maifeste, Märkte, Messen, Heimatfeste, Kinderfeste, Musikfeste, Winzerfeste, Christkindlmärkte, Silvester-, Nikolausveranstaltungen

3. Gegen Zuschlag versicherbare Risiken:
Klettern in Klettergärten oder an Kletterwänden, Kajak- und Kanufahrten, Reiten, Mountainbike-Touren, Survival-Kurse/-veranstaltungen (ohne als nicht versicherbar geltende Aktionen), Surfen und Segeln, Trekking-Touren, Seilrutschen, Gletscher- und Höhlenwanderungen (nicht jedoch für Besucher nicht zugelassene bzw. nicht erschlossene Höhlen) Der Zuschlag beträgt 100% auf die o.g. Prämien !

4. Nicht versicherte Risiken:
Flow- und Wildwasser-Rafting, Jet-Ski-Fahrten, Tauchen, Bungee-Jumping, Fallschirmspringen, Canyoning

5. Prämien (alle Prämien gelten netto, d.h. zzgl. der gesetzlichen Versicherungssteuer von 19%)
Diese hängen von der zu erwartenden Zuschauer-/Besucherzahl ab. Bei mehrtägigen Veranstaltungen nehmen Sie bitte die Gesamtbesucherzahl.

Besucher / Zuschauer
Versicherungssumme 3 Mio / Mindestprämie netto
Versicherungssumme 3 Mio / Mindestprämie netto
bis 500
pauschal
79,00 €
pauschal
98,75 €
bis 1.000
pauschal
106,00 €
pauschal
132,50 €
bis 2.000
pauschal
209,00 €
pauschal
261,25 €
bis 10.000
pro Person
0,08 €, mind. 209,00 €
pro Person
0,10 € mind. 261,25 €
bis 50.000
pro Person
0,06 € mind. 800,00 €
pro Person
0,08 mind. 1.000,00 €
bis 100.000
pro Person
0,03 mind. 1.000,00 €
pro Person
0,04 mind. 1.875,00 €
ab 100.000
Auf Anfrage
Alle Prämien gelten zzgl.19% Versicherungssteuer

6. Zuschlagspflichtige Risiken:

    • Die Restauration in eigener Regie kann gegen einen Parmienzuschlag von 20% eingeschlossen werden.
    • Tribünen mit Auf- und Abbau € 0,25 je Platz, mindestens € 150,--
    • Veranstaltungszelte (hierbei geht es um die Schäden durch die Zelte, nicht jedoch an den Zelten) können gegen folgende Zuschläge mitversichert werden: mit Auf-/Abbau € 150,--, ohne Auf- /Abbau € 85,--
    • Zuschlag für fremde Gabelstapler/Arbeitsmaschinen ohne km/h Limit, Sublimit 1 Mio. pauschal für Personen- und sonstige Schäden, Selbstbeteiligung: € 250,--, pauschal € 50,--
    • Freiberufliche Mitarbeiter, je Person € 6,90
    • Hüpfburg, Kletterwand, Human-Table-Soccer etc. (subsidiär) pauschal € 50,--
Alle genannten Prämien gelten zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer von derzeit 19%

Weitere Zusatzrisiken wie z. B. Pyrotechnik, Feuerwerke etc. müssen gesondert beantragt werden.
Sind jedoch ohne weiteres versicherbar, bitte sprechen Sie uns einfach darauf an.

7. Erweiterungen des Versicherungsschutzes
    • Auf- und Abbauarbeiten bis jeweils 3 Tage (jederzeit verlängerbar, bitte geben Sie uns einfach den gewünschten Zeitraum bekannt)
    • vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht des Hallen- / Geländeeigentümers (so genannte Freistellung des Vermieters)
    • Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen (nicht zulassungs- und versicherungspflichtig)
    • Beauftragung fremder Unternehmen (jedoch nur Auswahlverschulden, nicht die persönlich gesetzliche Haftpflicht der Subunternehmer)
    • Vorsorgeversicherung (Versicherungssummen des Vertrages / Versehensklausel)
    • Be- und Entladeschäden
    • Versicherungsschutz für Open-Airs

8. Definition Mietsachschäden
    Unter Mietsachschäden versteht man Schäden an gemieteten Immobilien (zum Beispiel an der gemieteten Halle. Beispiele wären hier zum Beispiel der Schaden durch ein Case am Boden (nachdem die Rolle verkantet) oder an der Wand (weil Ihr Auf- und Abbauhelfer mal wieder zu stürmisch war). Auch wenn Sie mit der Traverse durch die Glastür gehen, ohne sie vorher zu öffnen. Bitte beachten Sie, daß hier Schäden an Immobilien versichert gelten, nicht jedoch an mobilen Sachen wie zum Beispiel Equipment, Ausrüstung etc. (dafür gibt es natürlich separate Absicherungsmöglichkeiten, sprechen Sie uns einfach an).

9. Bedingungen
  1. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
  2. Entertainmentpolice (ERPAMLIGHT)
  3. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensbasisversicherung (Naturschutzpolice)
  4. Besondere Vereinbarung für Makler (Maklerklausel)

10. Wichtige Ausschlüsse
Was wir zur Klarstellung auch erwähnen möchten, sind die wichtigsten Ausschlüsse:

    • Eigenschäden
    • Vorsatz
    • Ansprüche aus Diebstahl etc.
    • Bußgelder und Strafen
    • Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen
    • Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, geleast, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
    • Übrigens, diese Ausschlüsse haben auch die Mitbewerber, aber wurden Sie von diesen auch auf die Ausschlüsse hingewiesen? Wir möchten von Anfang an mit offenen Karten spielen und nicht erst im Schadenfall auf das Kleingedruckte hinweisen…

    Gerne händigen wir Ihnen diese Bedingungen auch vor Vertragsabschluss aus.

10. Jahres-Rahmenvertrag möglich?
Die Veranstalterhaftpflichtversicherung kann auch als Jahres-Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Die Prämie beginnt bei € 380,00 netto. Gerne stehen wir Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite.

11. Schäden durch Zuschauer versicherbar?
Schäden, die durch Zuschauer verursacht werden, sind nicht versichert, auch nicht versicherbar! Ferner gelten Schäden an gemieteten, geliehenen oder überlassenen Mobilien nicht mitversichert. Für das gemietete Equipment empfehlen wir Ihnen unsere kurzfristige Elektronikversicherung.
Fragen Sie einfach bei uns nach, gerne unterbreiten wir Ihnen auch hier ein Angebot.


Alle genannten Prämien gelten zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer von derzeit 19%. Zusatzrisiken wie z. B. Pyrotechnik, Festzelte uber 1.000 qm, Feuerwerke etc. müssen gesondert beantragt werden. Sind jedoch ohne weiteres versicherbar.


Teilen Sie uns Ihren Bedarf mit! Wir unterbreiten Ihnen ein darauf abgestimmtes Angebot mit einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis.
 

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