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Die kurzfristige Veranstalter - Haftpflichtversicherung Als Veranstalter tragen Sie alle mit der Vor- und Nachbereitung und der Durchführung Ihrer Veranstaltung verbundenen Risiken: Teilnehmer Ihrer Veranstaltung können verunglücken, gemietete Räumlichkeiten können während der Mietdauer beschädigt werden, für die Veranstaltung gemietete technische Geräte und sonstige Ausstattungsgegenstände können in vielfältiger Weise Schaden nehmen. Unvorsichtigkeit, technische Ausfälle, Witterungsunbilden und sich daraus entwickelnde Paniksituationen sind nicht kalkulierbare Ursachen solcher Unannehmlichkeiten. Sie sind dann in vollem Umfang schadenersatzpflichtig! Und Sie können sich nur durch Versicherungen auf die konkrete Veranstaltung absichern. Keine Gebäudeversicherung eines Vermieters, keine persönliche Haftpflicht-, Hausrat- oder Unfallversicherung deckt diese Risiken ab. Ein unumgängliches Muss ist deshalb die kurzfristige Veranstalter-Haftpflichtversicherung. Damit werden Schadenersatzansprüche geschädigter Veranstaltungsteilnehmer gedeckt. Möglich ist die Einbeziehung von Mietsachschäden, d.h. die Versicherung von Schäden an den gemieteten Räumlichkeiten. Die meisten Vermieter von Veranstaltungsräumen fordern den Abschluss einer solchen Versicherung, bevor sie einen Mietvertrag unterzeichnen. 1. Deckungssummen
Nachstehende Deckungssummen stehen im Rahmen der Sachschaden-Deckungssumme zur Verfügung!
Die genannten Deckungssummen stehen für die Veranstaltung zweifach maximiert zur Verfügung. 2. Prämien (inkl. Versicherungssteuer)
Die Restauration (Gastro) in eigener Regie kann gegen eine Prämie von 8,00 € je Angestellter eingeschlossen werden. Veranstaltungszelte (hierbei geht es um die Schäden durch die Zelte, nicht jedoch an den Zelten) können gegen eine Prämie von 85,00 € bis 500 m² bzw. 175,00 € bis 1000 m² versichert werden. Zuschlag für Gabelstapler über 6 km/h 75,00 € (sofern per Ausnahmegenehmigung von der Zulassungspflicht befreit). Zusatzrisiken wie Pyrotechnik, Festzelte über 100m², Feuerwerke etc. müssen gesondert beantragt werden. Schäden, die durch die Gäste verursacht werden, sind bei der Veranstalter-Haftpflicht nicht versichert und sind auch nicht versicherbar! Ferner gelten Schäden an gemieteten, geliehenen oder überlassenen Mobilien nicht mitversichert. Für das gemietete Equipment empfehlen wir Ihnen eine kurzfristige Elektronikversicherung. Fragen Sie einfach bei uns nach, gerne unterbreiten wir Ihnen auch hier ein Angebot. Weitere Informationen zu vielen anderen Versicherungen erhalten Sie auf Anfrage! Teilen Sie uns Ihren Bedarf mit! Wir unterbreiten Ihnen ein darauf abgestimmtes Angebot mit einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis. Die komplette Artikelübersicht finden Sie in unserem Produktkatalog. |
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